Berliner Universitäten, ergreift die sich bietende Chance!
von Felix Günther
Dieser Beitrag ist Teil einer Reihe von (Debatten-)Beiträgen aus dem Jungen ZiF, dem Nachwuchsförderprogramm des ZiF. Neben hochschul- und wissenschaftspolitischen Fragen werden hier auch Reflexionen zu interdisziplinärer Zusammenarbeit oder den spezifischen Aspekten des Postdoktorand*innen-Daseins erscheinen. Die Beiträge spiegeln die Positionen der jeweiligen Autor*innen wider.
Mit der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes hat die Gesetzgeberin in §110 Abs. 6 die Universitäten in die Pflicht genommen, langfristige Perspektiven für angestellte promovierte Wissenschaftlerinnen zu schaffen. Statt in Trotzreaktionen und Pessimismus zu verfallen, sollten die Universitäten selbst gute Rahmenbedingungen gestalten wollen.
In seinem Gastbeitrag im Tagesspiegel vom 5. November 2021 hat Christian Thomsen, Präsident der Technischen Universität Berlin, den Bund dazu aufgefordert, sich bei der Umsetzung des neuen Berliner Hochschulgesetzes finanziell durch höhere Programmpauschalen zu beteiligen. Gleichzeitig warnte er vor möglichen negativen Konsequenzen von mehr unbefristet angestellten Wissenschaftlerinnen an Universitäten: der Benachteiligung der jüngeren Generation, weniger Stellen zur Promotion, prekären Beschäftigungsverhältnissen durch höhere Lehrverpflichtungen und einer Vergrößerung NC-beschränkter Studiengänge. Sabine Kunst, ehemalige Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, hat ihren Rücktritt insbesondere mit Verweis auf §110 Abs. 6 begründet und sprach von ähnlichen Gefahren.
Ich hingegen sehe vielmehr die Gefahr, dass diese Ängste die Berliner Universitäten weiter lähmen. Dabei tut sich durch die neue Lage eine Chance auf, eine Zukunft zu gestalten, die angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen familien- und forschungsfreundliche, und somit vor allem auch planbare, Rahmenbedingungen bietet, wie auch die #IchbinHanna-Bewegung fordert. Diese Chance gilt es nun zu ergreifen! Zugegeben, als derzeit über Drittmittel befristet angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter habe ich großes persönliches Interesse an einem beherzten Umsetzen der Novelle. Ich sehe aber auch unabhängig davon die Notwendigkeit, den derzeitigen Verfechterinnen des Status Quo an den Universitäten etwas entgegenzusetzen und, anstelle der meiner Meinung nach überzogen dargestellten Risiken, Perspektiven und Möglichkeiten aufzuzeigen.
Die Frage nach dem Geld
Daraus ließe sich allerdings kein finanzieller Mehrbedarf von 23% ableiten, denn auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen gäbe es Fluktuation im wissenschaftlichen Mittelbau zugunsten von jüngeren promovierten Wissenschaftlerinnen.
Christian Thomsen argumentiert, dass eine Entfristung von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen zu einem Wegfall von Promotionsstellen führen würde, die allerdings durch eine Verdopplung der Programmpauschale bei Drittmittelprojekten kompensiert werden könnte. Die Frage nach der angemessenen Höhe von Programmpauschalen verdient eine Diskussion, sie sollte allerdings mit der Frage ihrer Verteilung verknüpft werden. Wie komplex die Frage ist, zeigt eine sechsundsiebzigseitige Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zu dieser Thematik. Wie politisch die Programmpauschalen sind, habe ich selbst an der Technischen Universität Berlin erlebt. So wurde 2017 den Fachgebieten ihr Anteil an den Programmpauschalen gekürzt, um die Unterdeckung des allgemeinen Haushalts zu verringern. Großen Drittmittelprojekten wird die Programmpauschale teils oder gar vollständig zur eigenen Verwendung überlassen. In dieser diffusen Sachlage pauschal eine Verdopplung der Pauschalen zu fordern und die Mehreinnahmen für das Angebot von Promotionsstellen zu nutzen, erscheint mir nicht angemessen. Zudem erschließt sich mir kein kausaler Zusammenhang zwischen der Entfristung von aus Haushaltsmitteln bezahlten Wissenschaftlerinnen und der Höhe von Programmpauschalen bei Drittmittelprojekten.
Die Frage nach der Finanzierung der Entfristung sollte losgelöst davon diskutiert werden. Betrachten wir die Ausgangslage und nehmen an, dass die Zahl an Haushaltstellen für Wissenschaftlerinnen vor und nach der Promotion jeweils gleichbleibt. Würden aus den befristeten Verträgen für promovierte Wissenschaftlerinnen nach Erreichen des entsprechenden Qualifikationsziels unbefristete, so würde sich an der Zahl der Stellen nichts ändern. Allerdings würden durch den längeren Verbleib an der Universität höhere Erfahrungsstufen erreicht. Während eine promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterin frisch nach ihrer Promotion in der Regel in der Erfahrungsstufe 3 ist und brutto knapp 4620 Euro verdient (oder sollte, es ist gar nicht so lange her, dass in Berlin neu angestellte Wissenschaftlerinnen teils mit der Erfahrungsstufe 1 anfangen mussten, weil ihre andernorts erworbenen Erfahrungszeiten nicht anerkannt wurden), sind es nach neun Jahren auf einer solchen Stelle gut 5700 Euro brutto. Daraus ließe sich allerdings kein finanzieller Mehrbedarf von 23% ableiten, denn auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen gäbe es Fluktuation im wissenschaftlichen Mittelbau zugunsten von jüngeren promovierten Wissenschaftlerinnen. Eine begründete Schätzung für den finanziellen Mehrbedarf vermag ich mangels Daten und Erfahrung in diesem Bereich nicht zu geben. 17% scheinen mir aber keine Unterschätzung zu sein. Sollte sich das Land Berlin an diesen Mehrkosten nicht beteiligen, so müsste die Zahl der Stellen für fest angestellte promovierte Wissenschaftlerinnen um etwa 15% verkleinert werden – statt 150 Haushaltsstellen wären es nur noch 128. Bedenkt man, dass die Bedeutung der Habilitation als notwendige Qualifikation zur Professur aufgrund alternativer Qualifikationswege stetig abnimmt (zumindest in den an der Technischen Universität Berlin vertretenen Fächern), wäre eine entsprechende Reduzierung von Habilitationsstellen durchaus logisch. Zudem erfolgt mit der Entfristung eine Erhöhung des Lehrdeputats von vier auf acht Semesterwochenstunden, sodass ich auch keine Gefahr sehe, dass die Lehre darunter leiden würde. Mir ist es hingegen sehr suspekt, wie letztlich ein besserer Betreuungsschlüssel zu einer schlechteren Lehrsituation führen sollte – es sollte doch in unser aller Interesse sein, Studierende besser betreuen zu können oder mehr Interessierten ein Studium zu ermöglichen. Diese Rechnung zeigt auch, dass die Zahl an Promotionsstellen beibehalten werden könnte. Mehr Stellen für promovierte Wissenschaftlerinnen durch den Abbau von Promotionsstellen zu ermöglichen, halte ich hingegen für nicht zielführend.
Eine Benachteiligung der jüngeren Generation ist nicht zwingend
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sollte auch
für Promovendinnen gelten.
Eine drohende Benachteiligung von nachfolgenden Generationen ist ein beliebtes Argument der Verteidigerinnen des Status Quo. Eine Verringerung der Promotionsstellen könnte allerdings sinnvoll sein, um einer großen Ungerechtigkeit im aktuellen System zu begegnen: Während in den Ingenieurswissenschaften und in der Informatik Promotionsstellen meist volle Stellen sind, sind beispielsweise in der theoretischen Mathematik 75%-Stellen und in den Geisteswissenschaften lediglich 65%-Stellen üblich – bei vergleichbarer Arbeitsleistung, wohlgemerkt. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sollte auch für Promovendinnen gelten. Entsprechend plädiere ich dafür, Promotionsstellen nur noch als Vollzeitstellen zu vergeben und Stipendiensätze entsprechend anzuheben. Das würde zu einem geringeren Angebot, aber einer signifikanten Aufwertung von Promotionsstellen führen.
Würde die Zahl an Haushaltsstellen, wie oben vorgeschlagen, reduziert und würden diese unbefristet angeboten oder mit einer Tenure-Track-Option versehen, so würden diese ebenfalls signifikant aufgewertet, aber in ihrer Zahl reduziert. Für jene Wissenschaftlerinnen, die dann eine solche Stelle innehaben, hätte das viele Vorteile. Dadurch, dass die Wissenschaftlerinnen wüssten, dass sie bei guten Leistungen kein nahendes Ende ihres Arbeitsverhältnisses und einen möglicherweise nötigen Umzug zu befürchten hätten, könnten sie Familie und Beruf miteinander verbinden, riskantere Forschungsvorhaben in Angriff nehmen, sich die nötige Zeit für Lehre und weitere für die Universität vorteilhafte Aktivitäten wie Nachwuchsförderung, Wissenschaftskommunikation und akademische Selbstverwaltung nehmen, langfristige (über die normalerweise üblichere Befristung des Arbeitsvertrages hinaus) Projekte anstoßen und sich schließlich nur noch für die Stellen bewerben, die für sie tatsächlich attraktiv sind und nicht aus der Not des drohenden Vertragsendes heraus angenommen werden. Ihnen würde auch die Möglichkeit gegeben, sich für Drittmittelprojekte zu bewerben, die teils die gesicherte Finanzierung der eigenen Stelle zur Bedingung machen.
In seinem Gastbeitrag hat Christian Thomsen angedeutet, dass durch die Erhöhung des Lehrdeputats von vier auf acht Semesterwochenstunden für unbefristet angestellte Wissenschaftlerinnen die Forschungsleistung eines Fachgebietes vermindert wird. Bedenken wir aber nun, dass durch die Entfristung die Einwerbung von Drittmitteln durch eben diese Forscherinnen wahrscheinlicher wird, so erhöht sich die Forschungsleistung wahrscheinlich sogar. Hier von „prekären Beschäftigungen“ zu sprechen, „an denen niemand Interesse hätte“, wird der Situation nicht gerecht. Die unbefristet Beschäftigten hätten nun eine in Semesterwochenstunden vergleichbare Lehrbelastung wie Professorinnen. Für jene, die eine Professur anstreben – und das werden durch die Entfristung nicht viel weniger werden – wäre dies ein logischer Schritt, wenn sie ihr Qualifikationsziel erreicht haben.
Das eigentliche Risiko ist eine Chance
Die in der akademischen Welt gern gesehene (an sich sogar zwingende) Mobilität wird auf die Zeit direkt nach der Promotion verlagert, und nicht erst auf mehrere Jahre später, wenn familiäre Gründe dem immer mehr entgegenstehen.
Nichtsdestotrotz könnten die Universitäten in dem oben beschriebenen Szenario nun weniger Stellen für promovierte Wissenschaftlerinnen anbieten, die zudem seltener frei werden würden. Wäre das die drohende Ungerechtigkeit für nachfolgende Generationen? Nicht zwingend. Wie gesagt, die Bedeutung der Habilitation nimmt ab, qualifizieren kann man sich auch durch Juniorprofessuren, Nachwuchsgruppenleitungen und immer öfter auch durch adäquate Forschungsleistungen. Und genau hier besteht die Chance, §110 Abs. 6 generationengerecht und zukunftsweisend umzusetzen. Während die Haushaltsstellen für promovierte Wissenschaftlerinnen mit Daueraufgaben versehen werden können, die Forschung und Lehre an der Universität stärken, werden Drittmittelprojekte zur Qualifizierung der Wissenschaftlerinnen und zur themenspezifischen Forschung genutzt. Die übliche Befristung eines solchen Projektes sollte dabei zwei Jahre nicht unterschreiten und vielmehr drei Jahre zur Regel haben.
Diese Variante würde auch den frisch promovierten Wissenschaftlerinnen Perspektiven eröffnen. Die in der akademischen Welt gern gesehene (an sich sogar zwingende) Mobilität wird auf die Zeit direkt nach der Promotion verlagert, und nicht erst auf mehrere Jahre später, wenn familiäre Gründe dem immer mehr entgegenstehen. Bei Drittmittelprojekten ist meist nachvollziehbarer als bei Haushaltsstellen, welche Forschungsarbeiten erwartet werden. Zudem erginge der Aufruf an die Forschungsförderorganisationen, mehr Ausschreibungen dezidiert an kürzlich promovierte Wissenschaftlerinnen zu richten, sodass diese sich mit ihren eigenen Forschungsprojekten sichtbar profilieren können. Durch das größere Angebot an unbefristeten Stellen an der Universität, neben den Professuren, würde sich auch die Chance erhöhen, in der Wissenschaft zu bleiben.
Der Elefant im Raum
Zu einer entscheidenden Konsequenz, die viel zu selten direkt beim Namen genannt wird, führt die Entfristung von Haushaltsstellen für promovierte Wissenschaftlerinnen: Sie sind dann nicht mehr in der direkten Verfügungsgewalt der jeweiligen Professorin und können bei Berufungsverhandlungen nicht als Verhandlungsmasse genutzt werden.
Weswegen spricht Sabine Kunst dann von drohenden Wettbewerbsnachteilen für den Wissenschaftsstandort Berlin und Christian Thomsen gar von „prekären Verhältnissen“? Zu einer entscheidenden Konsequenz, die viel zu selten direkt beim Namen genannt wird, führt die Entfristung von Haushaltsstellen für promovierte Wissenschaftlerinnen: Sie sind dann nicht mehr in der direkten Verfügungsgewalt der jeweiligen Professorin und können bei Berufungsverhandlungen nicht als Verhandlungsmasse genutzt werden. Während bislang eine neu berufene Professorin teils ihre Mitarbeiterinnen mitnehmen oder sich dann neu aussuchen kann, wäre das in Zukunft so ohne Weiteres nicht mehr möglich – erst, wenn die Dauerstelle neu besetzt werden würde oder die Professorin entsprechende Drittmittelprojekte einwirbt, könnte sie ihre Mitarbeiterinnen aussuchen. Das erklärt meiner Meinung nach die großen Vorbehalte gegenüber dem neuen Hochschulgesetz auf Seiten der Professorinnen und der Universitätsleitungen.
Gelöst werden könnte diese Problematik durch eine Hinwendung zur Departementstruktur, die seit einigen Jahren in unterschiedlichen Ausprägungen diskutiert und auch in manchen Bereichen bereits erprobt wird. Anstelle von Lehrstühlen stelle ich mir Fachbereiche vor, an denen unbefristet beschäftigte, unabhängige, eigenständig forschende Wissenschaftlerinnen (seien es Professorinnen oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen) zusammen mit Promovendinnen und in Drittmittelprojekten befristet angestellten Wissenschaftlerinnen zusammen forschen. In manchen Fächern, wie der Mathematik, wäre ein solcher Abbau von Hierarchien sicherlich leichter zu bewerkstelligen als in anderen, aber das sollte uns nicht daran hindern, diesen Abbau in Angriff zu nehmen. Ein solcher Umbau würde viel Zeit benötigen und viele Diskussionen und Auseinandersetzungen mit sich bringen. Es wäre aber nur eine von verschiedenen möglichen Zukünften. §110 Abs. 6 des Berliner Hochschulgesetzes zwingt die Berliner Universitäten, etwas zu ändern. Diese können darauf warten, dass die Politik weitere Vorgaben macht oder ihre Intentionen präzisiert. Oder sie handeln und gestalten selbst ihre Zukunft. Eine Zukunft, die keinen Wettbewerbsnachteil bedeutet, sondern vielmehr ein Vorbild für andere Bundesländer ist, dem Berliner Beispiel zu folgen und ihren Wissenschaftlerinnen endlich verlässliche Perspektiven zu bieten.
Felix Günther ist Mathematiker und Postdoktorand an der Technischen Universität Berlin.
Er ist Mitglied im Jungen ZiF, dem Nachwuchsförderprogramm des ZiF Bielefeld, in dem herausragende Wissenschaftler*innen früherer Karrierestufen den interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs vorantreiben. Die Fellows treffen sich dreimal jährlich, um ein gemeinsam gewähltes Thema zu bearbeiten und sich über ihre aktuellen Forschungsvorhaben auszutauschen. Das Fellowship erstreckt sich auf einen Zeitraum von vier Jahren. Die Fellows werden durch offene Ausschreibung gewonnen.
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Felix Günther (December 9, 2021). Diskussion um das Berliner Hochschulgesetz. Interdisciplinarity. Retrieved September 21, 2024 from https://zif.hypotheses.org/884
Lieber Herr Günther,
diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org aufgenommen.
Viele Grüße
Ulrike Stockhausen (Community Management)
Liebe Frau Stockhausen,
haben Sie herzlichen Dank dafür!
Winterliche Grüße
Felix Günther