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Diskussion um das Berliner Hochschulgesetz

Berliner Universitäten, ergreift die sich bietende Chance!

von Felix Günther

Dieser Beitrag ist Teil einer Reihe von (Debatten-)Beiträgen aus dem Jungen ZiF, dem Nachwuchsförderprogramm des ZiF. Neben hochschul- und wissenschaftspolitischen Fragen werden hier auch Reflexionen zu interdisziplinärer Zusammenarbeit oder den spezifischen Aspekten des Postdoktorand*innen-Daseins erscheinen. Die Beiträge spiegeln die Positionen der jeweiligen Autor*innen wider.

Mit der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes hat die Gesetzgeberin in §110 Abs. 6 die Universitäten in die Pflicht genommen, langfristige Perspektiven für angestellte promovierte Wissenschaftlerinnen zu schaffen. Statt in Trotzreaktionen und Pessimismus zu verfallen, sollten die Universitäten selbst gute Rahmenbedingungen gestalten wollen.

In seinem Gastbeitrag im Tagesspiegel vom 5. November 2021 hat Christian Thomsen, Präsident der Technischen Universität Berlin, den Bund dazu aufgefordert, sich bei der Umsetzung des neuen Berliner Hochschulgesetzes finanziell durch höhere Programmpauschalen zu beteiligen. Gleichzeitig warnte er vor möglichen negativen Konsequenzen von mehr unbefristet angestellten Wissenschaftlerinnen an Universitäten: der Benachteiligung der jüngeren Generation, weniger Stellen zur Promotion, prekären Beschäftigungsverhältnissen durch höhere Lehrverpflichtungen und einer Vergrößerung NC-beschränkter Studiengänge. Sabine Kunst, ehemalige Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, hat ihren Rücktritt insbesondere mit Verweis auf §110 Abs. 6 begründet und sprach von ähnlichen Gefahren.

Ich hingegen sehe vielmehr die Gefahr, dass diese Ängste die Berliner Universitäten weiter lähmen. Dabei tut sich durch die neue Lage eine Chance auf, eine Zukunft zu gestalten, die angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen familien- und forschungsfreundliche, und somit vor allem auch planbare, Rahmenbedingungen bietet, wie auch die #IchbinHanna-Bewegung fordert. Diese Chance gilt es nun zu ergreifen! Zugegeben, als derzeit über Drittmittel befristet angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter habe ich großes persönliches Interesse an einem beherzten Umsetzen der Novelle. Ich sehe aber auch unabhängig davon die Notwendigkeit, den derzeitigen Verfechterinnen des Status Quo an den Universitäten etwas entgegenzusetzen und, anstelle der meiner Meinung nach überzogen dargestellten Risiken, Perspektiven und Möglichkeiten aufzuzeigen.

Die Frage nach dem Geld

Daraus ließe sich allerdings kein finanzieller Mehrbedarf von 23% ableiten, denn auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen gäbe es Fluktuation im wissenschaftlichen Mittelbau zugunsten von jüngeren promovierten Wissenschaftlerinnen.

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